Gegen etwas Fürsorge vom Vorgesetzten hat wohl kaum jemand etwas einzuwenden. Wenn der dann aber während einer Krankschreibung vor der Tür steht, geht das den meisten doch zu weit. Vor allem, wenn vermutet wird, dass der Besuch dazu dient, Blaumachern auf die Schliche zu kommen. Was rechtlich gilt, lesen Sie hier.
<img src="https://bilder3.n-tv.de/img/incoming/crop23663442/0648672683-cImg_4_3-w250/312874247.jpg" width="250" height="188" align="left" />Gegen etwas Fürsorge vom Vorgesetzten hat wohl kaum jemand etwas einzuwenden. Wenn der dann aber während einer Krankschreibung vor der Tür steht, geht das den meisten doch zu weit. Vor allem, wenn vermutet wird, dass der Besuch dazu dient, Blaumachern auf die Schliche zu kommen. Was rechtlich gilt, lesen Sie hier.